(E. 5.5) 12-02 Wasseranschlussgebühr / Erfordernis des funktionellen Zusammenhangs zur Erhebung von ergänzenden Wasseranschlussgebühren für nicht angeschlossene Nebengebäude Aus dem Sachverhalt: A.____ ist Eigentümer der Parzelle Nr. 66 des Grundbuchs Niederdorf. Im Jahre 2011 wurde neben dem Wohnhaus ein Autounterstand gebaut. Gemäss Schätzung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung vom 4. Januar 2012 beläuft sich der Brandlagerwert des Autounterstands auf Fr. 57'050.00. Gestützt auf diese Angabe verfügte die Einwohnergemeinde Niederdorf am 23. Januar 2012 gegenüber A.____ eine Wasseranschlussgebühr in der Höhe von insgesamt Fr. 1'169.55. Gegen diese Verfügung erhob A.__