(E. 5.2) Begriff der Um- und Erweiterungsbaute. (E. 5.3) Liegt ein funktioneller Zusammenhang zwischen einem Hauptgebäude und einem nicht angeschlossenen Nebengebäude vor, kann die separate Nebenbaute in die Gebührenpflicht des Hauptgebäudes miteinbezogen werden. (E. 5.4) Ein funktioneller Zusammenhang zwischen einer separaten Baute und dem Hauptgebäude liegt vor, wenn die gesamte Liegenschaft eine Wertsteigerung erfährt und dadurch ein erhöhtes Interesse einer korrekten Wasserzufuhr für das Hauptgebäude besteht. (E. 5.5) 12-02 Wasseranschlussgebühr /