Die vorliegend verfügte Gebühr basiert auf zwei Bemessungsgrundlagen. Einerseits bildet die Gebäudevolumenzunahme (Fr. 2'567.35) und andererseits der Brandlagermehrwert bzw. Gebäudeversicherungsmehrwert (Fr. 3'889.80) die Bemessungsgrundlage. Es ist vorliegend strittig, ob die ergänzende Anschlussgebühr basierend auf der Gebäudevolumenzunahme rechtmässig bzw. gemäss kommunalem Kanalisationsreglement erhoben wurde, weshalb eine nähere Prüfung der formell-rechtlichen Grundlage notwendig ist. Es ist unbestritten, dass es sich vorliegend um Um- und Erweiterungsbauten handelt.