6.1 Die Beschwerdeführenden beantragen eventualiter, dass die Gebühr basierend auf der Gebäudevolumenzunahme nicht zulässig und dass diese deshalb zu streichen sei. Die Beschwerdegegnerin bringt diesbezüglich vor, dass die Gebühr basierend auf dem Gebäudevolumen nach kommunalem Kanalisationsreglement und somit zulässig erhoben worden sei.