2.2 Die Beschwerdeführenden haben mit Schreiben vom 24. August und Aufgabe bei der Schweizerischen Post am 25. August 2012 gegen die Verfügung der Beschwerdegegnerin Beschwerde erhoben. Die Verfügung ist mit dem Versanddatum 13. August 2012 versehen. Die Rechtsmittelfrist beginnt im Zeitpunkt zu laufen, in welchem der oder die Betroffene von der Verfügung Kenntnis nehmen konnte (ULRICH HÄFELIN/GEORG MÜL- LER/FELIX UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich 2010, N 1641).