A. A.____ und B.____ sind Gesamteigentümer der Parzelle Nr. 2926 des Grundbuchs C.____. Im Jahr 2006 wurde das Dachgeschoss der Liegenschaft ausgebaut und mit einem neuen Badezimmer erweitert. Im Jahr 2010 folgte der Anbau eines Esszimmers an die Liegenschaft. Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) hat am 24. Februar 2012 eine Nachschätzung der Liegenschaft durchgeführt und dabei einen Mehrwert von Fr. 224'000.00 festgestellt. Aufgrund der Schätzung wurde zudem festgestellt, dass das Gebäudevolumen um 261 m3 zugenommen hatte. Gestützt auf diese Angaben hat die Einwohnergemeinde C.____ gegenüber A.____ und Beatrice B.__