5.4 Die Qualifikation der Strassenbauarbeiten bzw. die Prüfung allfällig entstehender Sondervorteile ist jeweils anhand des konkreten Strassenbauprojekts vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der Verkehrsanlage vor und nach Durchführung der baulichen Massnahmen zu vergleichen. In diesem Zusammenhang ist zu beurteilen, ob der X.____weg im Zustand vor dem Ausbau die gemäss Strassennetzplan zu stellenden Anforderungen an die Erschliessung erfüllt. Die Frage ist nach den heutigen Verhältnissen zu beurteilen und nicht danach, ob allenfalls die seinerzeitige Erschliessung gewährleistet war. Letztlich muss das ganze Gebiet, worin eine Parzelle liegt, als genügend erschlossen gelten.