Am 17. Januar 2011 beschloss der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Känerkinden das Strassenbauprojekt "X.____weg". Anlässlich der Orientierungsversammlung vom 8. Februar 2011 wurden die Anstösser über das geplante Projekt und ihre grundsätzliche Beitragspflicht informiert. Die Einwohnergemeindeversammlung bewilligte am 21. März 2011 das entsprechende Baukreditbegehren in der Höhe von Fr. 160'000.00. In der Folge wurde der Ausbau des X.____wegs vorgenommen. Mit Verfügung vom 8. November 2011 wurde den Anstössern A.____ und B.____ für die Parzelle Nr. 507 des Grundbuchs Känerkinden ein Strassenbeitrag in der Höhe von Fr. 2'258.00 in Rechnung gestellt.