(E. 5) Der Sondervorteil ist Auslöser, causa, der Abgabeerhebung und stellt gleichzeitig das massgebende Bemessungskriterium dar. Wer die beitragsauslösende Erschliessungsleistung veranlasst oder verursacht hat, ist unmassgeblich, sofern allen Belasteten ein Sondervorteil zukommt. (E. 6) 12-01 Sondervorteil durch die Neuanlage einer Strasse bei einer bestehenden privat erstellten behelfsmässigen Erschliessung / Verursacherprinzip im Vorteilsbeitragsrecht Aus dem Sachverhalt: Am 17. Januar 2011 beschloss der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Känerkinden das Strassenbauprojekt "X.____weg".