In der provisorischen Kostenverteiltabelle betreffend Los A/B (Y.____/X.____weg) wird für die in ihrem Eigentum stehende Parzelle Nr. 655 des Grundbuchs Grellingen ein provisorischer Strassenbeitrag von Fr. 26'094.00 verfügt. Mit Eingabe vom 31. August 2009 erhob A.____ gegen die provisorische Beitragsverfügung Beschwerde beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend Enteignungsgericht), mit dem sinngemässen Rechtsbegehren, sie sei in Bezug auf die Parzelle Nr. 655 von der Beitragspflicht zu befreien. Aus den Erwägungen: