10-09 Qualifikation des Strassenbauprojekts als Neuanlage / Berücksichtigung von aus dem Erschliessungswerk entstehenden Nachteilen Aus dem Sachverhalt: Am 27. Mai 2009 beschloss die Einwohnergemeindeversammlung Grellingen das Bauprojekt "W.____/X.____" inklusive Verpflichtungskredit. Die Planauflage fand vom 3. August 2009 bis zum 1. September 2009 statt. Mit Schreiben der Gemeinde vom 29. Juli 2009 wurde A.____ ihre provisorische Beitragspflicht angezeigt. In der provisorischen Kostenverteiltabelle betreffend Los A/B (Y.____/X.____weg) wird für die in ihrem Eigentum stehende Parzelle Nr. 655 des Grundbuchs Grellingen ein provisorischer Strassenbeitrag von Fr. 26'094.00 verfügt.