7.5 Die betroffene Parzelle kann ausserdem kaum einer besseren Nutzung zugeführt werden. Gemäss Zonenplan Siedlung vom 6. März 2002 (vom Regierungsrat genehmigt am 3. Dezember 2002) ist das Grundstück der Kern- und Geschäftszone KA zugewiesen. Diese umfasst gemäss § 22 Abs. 1 RBG architektonisch und städtebaulich wertvolle Stadt- und Ortskerne, die in ihrem Charakter erhalten oder saniert werden sollen. In diesen Zonen soll die historische Bausubstanz bzw. das historische Ortsbild erhalten werden. Sie gelten deshalb als gemischte Wohn-, Geschäfts- und Schutzzonen (Kurt Gilgen, Kommunale Richt- und Nutzungsplanung, Zürich 2001, S. 115 f.).