7.4 Auf der Parzelle des Beschwerdeführers befindet sich seit Jahrzehnten ein Mehrfamilienhaus. Fussgänger erreichen die Liegenschaft hauptsächlich über das Trottoir der Y.___strasse. Daneben findet sich für Fussgänger ein zweiter Zugang über den W.____weg, welcher zu den hinteren Eingängen der Liegenschaft führt. Verkehrstechnisch ist die Parzelle lediglich über drei Parkplätze an der Seite der Liegenschaft erschlossen. Diese werden über den W.____weg erreicht. Das Grundstück ist überbaut, weshalb eine Baureife zumindest in tatsächlicher Hinsicht zu bejahen wäre. In diesem Sinne ist die Parzelle faktisch als erschlossen zu bezeichnen.