In der provisorischen Kostenverteiltabelle betreffend Los C (W.____ Süd) wird für die in seinem Eigentum stehende Parzelle Nr. 935 des Grundbuchs Grellingen ein provisorischer Strassenbeitrag von Fr. 19'248.00 verfügt. Mit Eingabe vom 26. August 2009 erhob A.____ gegen die provisorische Beitragsverfügung Beschwerde beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend Enteignungsgericht), mit dem sinngemässen Rechtsbegehren, er sei in Bezug auf die Parzelle Nr. 935 von der Beitragspflicht zu befreien. Aus den Erwägungen: