Die Informationen der Beschwerdegegnerin stammen von der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung, welche ihrerseits über Experten für die Bewertung und Schätzung von Gebäuden und ihren Einrichtungen verfügt. Als vorgenommene bauliche Veränderung wird in der Nachschätzung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung vom 23. April 2009 ausdrücklich der Einbau einer Solaranlage genannt und diese als "energietechnische Massnahme" qualifiziert. Auf diese Angaben hätte die Gemeinde ohne Weiteres abstellen können. (…)