Es sind durchaus Fälle denkbar, in welchen sich die Qualifikation der Investition als schwierig erweist und weitere Abklärungen der Gemeinde (selbstredend unter Mitwirkung der betroffenen Grundeigentümer) notwendig werden. Der Wunsch insbesondere kleinerer Gemeinden, sich in Anbetracht solcher Schwierigkeiten auf den Entscheid einer anderen Behörde berufen zu können, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Im vorliegenden Fall sind solche Schwierigkeiten jedoch nicht ersichtlich. Die Informationen der Beschwerdegegnerin stammen von der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung, welche ihrerseits über Experten für die Bewertung und Schätzung von Gebäuden und ihren Einrichtungen verfügt.