Urteil des Enteignungsgerichts vom 6. April 1995 [650 92 16] E. 5b/bb). Das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Landschaft (heute: Kantonsgericht) hat mit Urteil vom 26. März 1986 (BLVGE 1986 Nr. 14.3), in Konkretisierung der enteignungsrechtlichen Rechtsprechung, Kriterien entwickelt, nach welchen beurteilt werden kann, ob ein Gebäudeversicherungswert als „ausserordentlich hoch" anzusehen und deshalb der entsprechende Anschlussbeitrag zu reduzieren ist.