(E. 7) 10-05 Erhebung von Anschlussgebühren für den durch energiesparende Massnahmen entstandene Mehrwert / Rückerstattung von erhobenen Anschlussgebühren für den durch energiesparende Massnahmen entstandene Mehrwert Aus dem Sachverhalt: Im Jahr 2009 liess A. für das Wohnhaus auf seiner Parzelle eine Solaranlage erstellen, mit welcher er eigenen Angaben zufolge die Hälfte seines Stroms selbst produziert. Aufgrund des entstehenden Mehrwert des Gebäudes verfügte die Einwohnergemeinde Titterten am 25. Juni 2009 gegenüber A. eine ergänzende Wasseranschlussgebühr von Fr. 1'480.00 und eine ergänzende Kanalisationsanschlussgebühr von Fr. 2'220.00.