Die Gemeinde Gelterkinden hat mit ihrem Strassenreglement vom 12. März 1986 ein Beitragssystem eingeführt, wie es im Allgemeinen nur dem Wasser- und Kanalisationsrecht bekannt ist. Im Gegensatz zum Anwänder- und Perimetersystem wird die Beitragsleistung beim Netz- oder Anschlussbeitrag nicht an einen einzelnen Strassenabschnitt, sondern an das ganze kommunale Strassennetz verstanden, kann dieses doch nur als zusammenhängendes Ganzes seine Aufgabe richtig erfüllen. Ein Grundstück wird nämlich nicht nur durch den neu erstellten Strassenabschnitt, sondern durch das gesamte Strassennetz erschlossen.