5.4 Bezüglich Strassenbeiträge kommen im Kanton Basel-Landschaft zur schematisierten Erfassung der Beitragspflichtigen vorherrschend zwei verschiedene Systeme zur Anwendung: das Anwänder- und das Perimetersystem. Beitragsbegründend ist bei Geltung des Anwändersystems einzig der Anstoss des betreffenden Grundstücks an die Verkehrsanlage, während beim Perimetersystem das erschlossene Gebiet mit Hilfe eines sog. Perimeters flächenmässig definiert wird, die Strassenkosten (i.d.R. Strassenbau- und Landerwerbskosten) auf die Perimeterfläche umgelegt und auf den Quadratmeter bezogen ermittelt werden.