Heinrich Weibel, Enteignung und Vorteilsbeiträge bei Gemeindestrassen, 2. Auflage 1975, S. 28). Das Strassenreglement der Einwohnergemeinde Reigoldswil basiert im Wesentlichen auf dem Perimetersystem, denn gemäss Ziffer 7.2 SR wird der Kreis der beitragspflichtigen Parzellen mit einem Perimeter festgelegt. Die Beitragshöhe bemisst sich sowohl bei den Anstössern wie auch bei den Hinterliegern nach der Parzellenfläche (Ziffer 7.1 SR). Die maximale Tiefe der beitragspflichtigen Flächen beträgt nach Ziffer 7.2 SR 50 Meter, gemessen ab der neuen Strassenbegrenzung.