Darin wird gegenüber der Erbengemeinschaft A.____ für die in ihrem Eigentum stehende Parzelle Nr. 259, Grundbuch Reigoldswil, ein provisorischer Strassenbeitrag von Fr. 5'775.00 verfügt. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2008 erhob a.____ für die Erbengemeinschaft A.____ gegen die provisorische Beitragsverfügung Beschwerde beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend: Enteignungsgericht), wobei er die Beitragspflicht bestreitet. Aus den Erwägungen: