Ebenso ist durch die optische und terrainmässige Abgrenzung des Fussgängerbereichs eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht worden. Der Fussgängerbereich sowie andere Massnahmen wie die Einführung von Tempo 30 km/h haben ausserdem zu einer allgemeinen Verkehrsberuhigung beigetragen, welche die Sicherheit der Strasse zusätzlich erhöht. Zur Frage, ob die Fussgängerführung ohne Niveauunterschied denselben Grad an Sicherheit wie ein konventionelles Trottoir herbeiführen kann, ist festzuhalten, dass bei der Prüfung des entstandenen Sondervorteils auf den Vergleich des Strassenzustandes vor und nach Durchführung des Bauprojekts abzustellen ist. Im Vergleich zur vorherigen Situation des X.___