4.8 Mit dem Bauprojekt wurde die gesamte Strasse ersetzt und erhielt einen durchgehenden, frostsicheren Kieskoffer. Aufgrund des blossen Ersatzes respektive der Verbesserung des Strassenkoffers kann jedoch nicht ohne Weiteres auf die Entstehung eines Sondervorteils geschlossen werden. Durch solche Arbeiten wird die Erschliessung der betroffenen Grundstücke grundsätzlich nicht verändert, wenn die Strasse bereits bis anhin den Erschliessungsanforderungen genügte (vgl. Urteil des Enteignungsgerichts vom 28. August 2006 [650 05 35] E. 5.6).