Auch die Entwässerung der Strassen konnte nicht als durchgehend bezeichnet werden. Die Kofferung der Strasse war uneinheitlich, was insbesondere an den Übergangsstellen aufgrund entstandener Schäden ersichtlich wurde. Ein Trottoir oder eine Fussgängerführung fehlte ganz. Die vom Kanton an die Gemeinde übertragene Strasse entsprach vor dem Ausbau durch die Gemeinde nicht den Kriterien einer vollständig ausgebauten Strasse. Ob die Strasse dem damaligen Stand der Technik entsprach und den damaligen Erschliessungsanforderungen genügte, kann deshalb offen bleiben.