4.5 Das in Frage stehende Bauprojekt betrifft eine Strasse, welche ursprünglich als Kantonsstrasse erstellt und im Jahre 1974 an die Gemeinde Reigoldswil übertragen wurde. Anhand der erstellten Fotodokumentation, des heutigen Augenscheins und dem Protokoll des Regierungsrats betreffend die Übereignung der damaligen Kantonsstrasse vom 21. Mai 1974 konnte sich das Gericht ein Bild davon machen, in welcher Weise das X.____ durch das Bauprojekt verändert wurden. Die Strasse wurde vollständig ersetzt, erhielt auf der gesamten Länge einen frostsicheren Koffer, durchgehende Randabschlüsse und eine neue, taugliche Entwässerung.