4.4. (…) Umstritten und zu prüfen ist im vorliegenden Verfahren, ob die Arbeiten im Rahmen des Projekts "Neubau X.____" als beitragsfreier Unterhalt oder als beitragspflichtiger "Strassenbau" im Sinne von Ziffer 4.5 SR in fine zu qualifizieren sind. Die Abgrenzung ist jeweils anhand des konkreten Projekts vorzunehmen. Dabei ist der Zustand vor und nach Durchführung der baulichen Massnahmen zu vergleichen.