Der Sondervorteil ergibt sich auch aus der Summe der vorgenommenen Strassenbauarbeiten (E. 4.11). Die Kosten des Werkleitungsbaus sind im Verfahren der provisorischen Beitragserhebung mittels eines separat bewilligten Kredits und der Aufschlüsselung der Kosten im Kostenvoranschlag rechtsgenüglich ausgesondert. (E. 5) 10-02 Prüfung der Entstehung des Sondervorteils anhand der vorgenommenen Bauarbeiten / Aussonderung von Drittkosten beim provisorischen Kostenverteiler Aus dem Sachverhalt: Am 15. September 2008 beschloss die Einwohnergemeindeversammlung Reigoldswil das Bauprojekt "Neubau X.____".