5.6 Das in Frage stehende Bauprojekt bezieht sich auf eine Strasse, welche im Rahmen von Feldregulierungen erstellt wurde. Anlässlich des Augenscheins konnte sich das Gericht ein Bild davon machen, in welcher Weise der X.-Weg durch das Bauprojekt ausgebaut wurde. Die Verkehrsfläche wurde verbreitert und ihr Gefälle umgekehrt. Anstelle der früheren Autobahnrandsteine wurden Randabschlüsse eingefügt, die vorbestehende Kofferung wurde ausgebaut und der Belag komplett erneuert. Auch die Entwässerung der Strasse, welche nach Angaben des Beschwerdeführers vorher mittels Halbschale erreicht wurde, ist verändert worden.