5.5 Das Strassenreglement der Gemeinde Arisdorf definiert in Ziffer 1.4 Abs. 2 Korrektionen als bauliche Änderungen und Korrekturen an bestehenden, nach Bau- und Strassenlinienplan erstellten Verkehrsanlagen sowie nachträgliche Ergänzungen, Verbreiterungen und Gestaltungen an Verkehrsanlagen, die als Neuanlage erstellt wurden. Gemäss Ziffer 1.4 Abs. 1 SR gilt als Neuanlage die erstmalige Erstellung von Verkehrsanlagen gemäss Bau- und Strassenlinienplan inkl. Strassenkoffer Belag, Randabschlüsse, Strassenentwässerung, Beleuchtung sowie der Ausbau von vorbestandenen Fahr- und Fusswegen zu Verkehrsanlagen gemäss Bau- und Strassenlinienplan.