Aus der fehlerhaften Eröffnung und der Nichteinhaltung der kommunalen Verfahrensvorschriften dürfen dem Beschwerdeführer keine Nachteile erwachsen. Aus diesem Grund kann ausnahmsweise auch die Beitragspflicht als solche sowie deren Umfang mit der definitiven Beitragsverfügung angefochten werden. 5. Qualifikation des Strassenbauprojekts