Mit Schreiben vom 19. Dezember 2008 und ergänzender Begründung vom 21. Januar 2009 erhob A. gegen die Verfügungen der Einwohnergemeinde Arisdorf vom 10. Dezember 2008 Beschwerde beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend: Enteignungsgericht). Er stellte den Antrag, die Beitragsverfügungen seien aufzuheben respektive die Beiträge in Berücksichtigung der vorbestehenden Erschliessung zu reduzieren. Aus den Erwägungen: 2. Beschwerdeobjekt