Es werden vielmehr pauschale Zuweisungen vorgenommen, die zu wenig Rücksicht auf den tatsächlich entstandenen Wertzuwachs nehmen. Bei der Neuzuteilung der Kosten für die Baulandumlegung gilt es Sektoren auszuscheiden. Ausserdem muss jedes einzelne Objekt betrachtet werden und individuell beurteilt werden, ob überhaupt und inwiefern der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer aus der Baulandumlegung ein Mehrwert erwächst. Zu erstellen gilt es einen differenzierten Schlüssel, bei welchem für jede Parzelle separat und individuell der Wertzuwachs abgeschätzt wird.