Ausserdem lässt sich feststellen, dass die entstandenen Kosten nicht gemessen an den tatsächlichen, individuell entstandenen wirtschaftlichen Vorteilen auf die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer überwälzt worden sind, sondern dass diese nach einem relativ groben Raster aufgeteilt worden sind. Das System des Kostenschlüssels der Baulandumlegung nach pauschalen und theoretischen Ausnützungsziffern (0,8/0,9/1,0) scheint daher nicht angemessen beziehungsweise damit lässt sich nicht klar feststellen, ob die jeweils tatsächlich erhaltenen Vorteile berücksichtigt worden sind oder nicht.