F liegt auch in vorliegendem Zusammenhang bei der Stadt Laufen. Entsprechend kann dem Protokoll des Regierungsrates Basel-Landschaft vom 11. März 1997 dazu entnommen werden, dass die Beigeladene 1 eingeladen wird, dafür besorgt zu sein, dass die für den Perimeter geltenden zonenrechtlichen Bestimmungen - hier Zone mit Planungspflicht, respektive Erlass eines Teilzonenplanes Sektor X.____ - parallel und koordiniert mit der Umlegung bearbeitet und erlassen werden und die endgültigen Bau- und Strassenlinien der Randstrassen des Umlegungsgebietes festgelegt und vor Auflage des Neuzuteilungsprojektes rechtskräftig werden.