Der Zonenplan ist der Raumplan, durch welchen Zweck, Ort und Mass der Bodennutzung für ein bestimmtes Gebiet allgemein verbindlich festgelegt wird. Er besteht aus Nutzungsvorschriften, deren örtlicher Geltungsbereich mittels einer Karte in Parzellenschärfe bestimmt wird (Häfelin/Müller/Uhlmann, a.a.O., N 936). Der Erlass eines Zonenplans ist ein planerischer und politischer Prozess und liegt daher in der Kompetenz der Stadt.