KV nach kantonalem Baugesetz verpflichtet gewesen, einen Teilzonenplan im genannten Gebiet auszuarbeiten. Das Teilzonenreglement "X.____ Sektor F" mit den Teilzonenplänen Nr. 1 (Nutzung und Bebauung), Nr. 2 (Erschliessung und Aussenräume), Nr. 3 (Parkierung) und Baulandumlegung X.____ sowie der dazugehörige Planungsbericht konnte im Jahre 2002 öffentlich aufgelegt werden. (…) Die Stadtversammlung genehmigte die Vorlage am 12. September 2002; in der Folge genehmigte auch der Regierungsrat die Vorlage am 28. Januar 2003. (…) Der Zonenplan ist der Raumplan, durch welchen Zweck, Ort und Mass der Bodennutzung für ein bestimmtes Gebiet allgemein verbindlich festgelegt wird.