Zürich 1968, S. 117 ff.). Bei den Abgaben der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an die Kosten der Baulandumlegung in Form eines einmaligen Beitrages an die Ausgleichszahlungen sowie an die effektiven Umlegungskosten als Entgelt für den Vorteil, den ihr Grundstück durch die Neuzuteilung erfahren hat, handelt es sich um Vorteilsbeiträge. Dies sind Abgaben, die als Ausgleich jenen Personen auferlegt werden, denen aus einer öffentlichen Einrichtung ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwächst (Ulrich Häfelin/Georg Müller/Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Aufl., Zürich 2006, N 2647).