(…) Am 16. Dezember 2008 erhob A.____ (nachfolgend Beschwerdeführerin), vertreten durch Georg Schnell, Beschwerde beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend Enteignungsgericht), gegen den Einspracheentscheid der Schätzungskommission "Baulandumlegung X.____ Sektor F". Darin beantragte sie, dass der Schlussbericht der Schätzungskommission "Baulandumlegung X.____ Sektor F" zur Neubearbeitung im Sinne einer differenzierteren Vorgehensweise zurückzuweisen sei.