Die erste Grundeigentümerversammlung fand am 12. Juni 1996 statt. Darin wurde über den Inhalt des Teilzonenplanes mit den Teilzonenvorschriften, den Perimeter und über das Umlegungsverfahren orientiert. Gleichzeitig wurde über die voraussichtlichen Umlegungs- und Planungskosten orientiert. (…) Am 25. August 1997 wurde Art. 4 (Kostenfolge) der Überbauungsvorschriften durch einen Stadtratsbeschluss mutiert. Dieser Beschluss wurde durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 2. Dezember 1997 genehmigt. Vom 13. Mai 2008 bis zum 12. Juni 2008 wurde die Schlussabrechnung und der Kostenverteiler der BLU X.____ Sektor F öffentlich aufgelegt. Gegen diesen Kostenverteiler der BLU X.__