Zur Sicherstellung der Realisierung des Überbauungs- und Gestaltungsplanes und der internen Erschliessung des Plangebiets war eine Baulandumlegung einzuleiten. (…) In der Folge erarbeitete die Stadt Laufen in den Jahren 1989 und 1990 eine Richtplanung, welche durch die Stadtversammlung genehmigt worden ist, jedoch nicht zum Abschluss kam, da sich zahlreiche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dagegen zur Wehr setzten. (…) Die Stadt Laufen beschloss am 18. März 1996, das Baulandumlegungsverfahren im Plansektor F einzuleiten. Die erste Grundeigentümerversammlung fand am 12. Juni 1996 statt.