10-01 Kostenverteiler Baulandumlegung Aus dem Sachverhalt: Als die Stadt Laufen noch zum Kanton Bern gehörte, wurde der Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Kernzone KV X.____-gebiet" von der Baudirektion des Kantons Bern zusammen mit den Sonderbauvorschriften "Kernzone X.____-gebiet" am 20. Dezember 1984 genehmigt und in Kraft gesetzt. Die Erstellung von Neu- und wesentlichen Umbauten im Plansektor F war nur aufgrund eines Überbauungs- und Gestaltungsplanes mit Sonderbauvorschriften gestattet. Zur Sicherstellung der Realisierung des Überbauungs- und Gestaltungsplanes und der internen Erschliessung des Plangebiets war eine Baulandumlegung einzuleiten.