Durch die neue Zweispurigkeit, der geplanten Qualifizierung des X.____wegs als Sammelstrasse und dem damit verbundenen vergrössertem Verkehrsaufkommen erfährt die Beschwerdeführerin zwar Nachteile bezüglich Lärmimmissionen und möglicherweise der Sicherheit, die Verbesserungen in der Erschliessung wiegen diese Nachteile jedoch mehr als auf. Dadurch, dass die Strasse nun den bautechnischen und rechtlichen Vorgaben entspricht und verbreitert wurde, kommen der Beschwerdeführerin neue Überbauungs- und somit Nutzungsmöglichkeiten zu. Ebenfalls neue Vorteile entstehen der Beschwerdeführerin durch die Strassenentwässerung und den Einbau von Randabschlüssen.