4.5 Durch die Neuanlage des X.____wegs hat sich - entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin - auch die Erschliessungssituation bezüglich ihrer Parzelle verändert. Durch die neue Zweispurigkeit, der geplanten Qualifizierung des X.____wegs als Sammelstrasse und dem damit verbundenen vergrössertem Verkehrsaufkommen erfährt die Beschwerdeführerin zwar Nachteile bezüglich Lärmimmissionen und möglicherweise der Sicherheit, die Verbesserungen in der Erschliessung wiegen diese Nachteile jedoch mehr als auf.