Anlässlich der Einspracheverhandlung am Stadtbauamt Liestal vom 14. Dezember 2006 zog A.____, weiterhin vertreten durch Michael Kunz, Advokat in Liestal, die Einsprache gegen das Strassenbauprojekt zurück. Die Beitragspflicht blieb weiterhin bestritten. Mit Schreiben vom 4. Mai 2007 informierte die Stadt Liestal das Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend Enteignungsgericht) über die eingegangenen Einsprachen gegen die provisorische Kostenverteiltabelle und ersuchte um Behandlung derselben. Aus den Erwägungen: