Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht vom 19. November 2007 (650 07 137) Der Begriff der "Umbauten" ist im Bereich des Vorteilsbeitragsrechts relativ weit auszulegen. Als "Umbauten" sind diejenigen Erhöhungen der Versicherungssumme zu bezeichnen, die auf baulichen Massnahmen beruhen (E. 5.2). 07-04 Auslegung des Begriffs "Umbauten" im Vorteilsbeitragsrecht Aus dem Sachverhalt: A.und B. sind Gesamteigentümer bzw. Gesamteigentümerin der Parzelle Nr. 2652, Grundbuch Duggingen. Mit Nachschätzung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung vom 11. Juli 2007 wurde ihre Liegenschaft auf Fr. 1'410'000.00 geschätzt.