Das Strassenreglement der Gemeinde Reigoldswil basiert im Wesentlichen auf dem Perimetersystem. Gemäss Ziffer 7.1 des Reglements wird der Kostenanteil der Anstösser und Hinterlieger nach der beitragspflichtigen Fläche gemäss Perimeterplan aufgeteilt. Für jedes auszuführende Strassenprojekt wird ein Perimeterplan erstellt, der die beitragspflichtigen Flächen und die zu leistenden Beiträge enthält. Zur Vermeidung einer Doppelbelastung sind die Beitragsflächen von Eckparzellen zwischen zwei beitragspflichtigen Strassen in der Regel durch die Winkelhalbierende zu begrenzen (Ziffer 7.2).