Anderseits das sogenannte Perimetersystem, nach dem die gesamte durch die Strasse erschlossene Grundstücksfläche erfasst wird. Beim Perimetersystem werden die Beitragspflichtigen durch Aufstellung eines Umgrenzungsoder Perimeterplanes festgestellt und meist in Klassen verschieden grossen Interesses und damit verschieden abgestufter Beitragspflicht eingeteilt (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Basel-Landschaft [Nr. 22] vom 24. April 1985, E. 3b). Das Strassenreglement der Gemeinde Reigoldswil basiert im Wesentlichen auf dem Perimetersystem.