Der Vorteil liegt in der Verbesserung der Verkehrssicherheit respektive darin, dass die Anwohner und allfällige Besucher das Grundstück ohne Behinderung und Gefährdung durch den Fahrzeugverkehr erreichen können (vgl. AGVE 2002 S. 173 E. 4c; siehe auch Peter J. Blumer., a.a.O., S. 69). Dass durch den Bau von Trottoirs und die Anpassung der Strassenführung zur Verkehrsberuhigung auch die Schulhausparzelle Nr. 874 einen erheblichen Nutzen zieht, vermag daran nichts zu ändern.