4.2 Vorliegend stellt sich die Frage, ob der "Q." im Zustand vor dem Ausbau die an eine Zufahrtsstrasse gemäss Strassennetzplan zu stellenden Anforderungen an die Erschliessung erfüllte. Diese Frage ist nach den heutigen Verhältnissen zu beurteilen und nicht danach, ob allenfalls die seinerzeitige Erschliessung gewährleistet war (vgl. ZGGVP 1985-1986 S. 35 E. 4; siehe auch AGVE 1982 S. 155 E. 2a). Um den Erschliessungsanforderungen an eine Zufahrtsstrasse gerecht zu werden, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.